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Neue EU-Fluggastrechte : was sich ändert

10. Juli
1 Min. Lesezeit
Bild eines Flugzeugs
Foto: Unsplash / Suhyeon Choi

Es sind gute Nachrichten für Passagiere: die EU hat die neuen EU-Fluggastrechte abgesegnet. Was sich ändert und welche Rechte nun gelten, fasse ich euch hier einmal zusammen!


Beibehalten wird grundsätzlich das Recht auf Entschädigung bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden oder kurzfristigen Ausfällen.

So stehen Reisenden je nach Distanz 250€, 400€ oder 600€ zu, wenn die Schuld der Verspätung oder des Ausfalls bei der Airline selbst liegt.

Diese Regel greift nicht bei außergewöhnlichen Umständen wie einem Unwetter oder auch Streiks am Flughafen.


Hier gibt es außerdem eine weitere Neuerung: sollte ein Flug ausfallen, muss sich die Airline innerhalb von drei Stunden um eine Alternative kümmern, zum Beispiel mit einer anderen Airline, der Bahn, oder einem anderen Abflughafen.

Kümmert sich die Airline darum nicht, können Passagiere sich selbst um eine Alternative kümmern, die bis zu 400% teurer sein darf. Die Airline muss diese Gebühren dann übernehmen.


Die Airline muss Entschädigungen in Zukunft innerhalb von 30 Tagen zahlen, für die Reklamation selbst haben Passagiere nun neun Monate Zeit


Auch für Familien wurden neue Regeln beschlossen:

So sollen Eltern neben ihren Kindern in Zukunft kostenfrei Sitzplätze reservieren können, auch generell sollen Ticketpreise transparenter dargestellt werden, sodass bereits der endgültige Preis inklusive Steuern und Gebühren zu sehen ist.


Diese neuen Regeln gelten für Airlines, die in der EU ihren Sitz haben und Strecken, die in der EU abheben oder landen.



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